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   LSG Niedersachsen-Bremen, 05.05.2011 - L 15 AS 55/09   

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https://dejure.org/2011,122368
LSG Niedersachsen-Bremen, 05.05.2011 - L 15 AS 55/09 (https://dejure.org/2011,122368)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05.05.2011 - L 15 AS 55/09 (https://dejure.org/2011,122368)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05. Mai 2011 - L 15 AS 55/09 (https://dejure.org/2011,122368)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 7/09 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Aufforderung zur

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.05.2011 - L 15 AS 55/09
    In seiner Entscheidung vom 06.05.2010 (Az. B 14 AS 7/09 R) hat es indessen das Bundessozialgericht als Merkmal für die Beurteilung der Zusicherungsfähigkeit eines Umzuges als Voraussetzung eines diesbezüglichen Anspruchs nach § 22 Abs. 3 Satz 2 SGB II hervorgehoben (Rdnr. 15 f), dass sich seine Notwendigkeit nicht nur auf den Auszug aus der bisherigen Wohnung beschränkt, sondern gerade auch den Einzug in die konkret in Aussicht genommene neue Wohnung umfasst, da jeder Umzug begrifflich auch sein Endziel einschließt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.06.2008 - L 9 AS 541/06

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Unterkunft und Heizung,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.05.2011 - L 15 AS 55/09
    Mit ihrer Entscheidung weiche allerdings die Kammer von der Rechtsprechung des 9. Senats des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen (Beschlüsse vom 23. April 2008 - L 9 AS 57/08 ER - und 5. Juni 2008 - L 9 AS 541/06 -) ab, so dass die Berufung zuzulassen sei.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2010 - L 6 AS 41/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.05.2011 - L 15 AS 55/09
    Sie entspricht zwar einer sowohl in der Literatur (vgl. Lang/Link in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl. 2008, § 22 Rdnr. 85, dort ohne weitere Begründung; Berlit in LPK-SGB II, 3. Aufl. 2009, § 22 Rdnr. 105 unter Hinweis auf die dem vorliegenden Verfahren zugrunde liegende erstinstanzliche Entscheidung) als auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung (LSG NRW, Urt. v. 11.05.2010, Az. L 6 AS 41/10, LS 1; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Februar 2010, Az. L 19 AS 151/10 B, Rdnr. 8, dort - ebenfalls ohne weitere Begründung - im Sinne der Einholung der Zusicherung vor dem Umzug) vertretenen Auffassung; diese vermag allerdings nur insoweit zu überzeugen, als der örtlich zuständige Grundsicherungsträger mit Blick auf das Erfordernis seiner vorherigen Zusicherung keinesfalls verpflichtet werden kann, Kostenverpflichtungen einzulösen, die der Hilfeempfänger ohne seine Mitwirkung begründet hat.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2010 - L 19 AS 151/10

    Zusicherung; Übernahme der Aufwendungen bzw. Wohnungsbeschaffungskosten für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.05.2011 - L 15 AS 55/09
    Sie entspricht zwar einer sowohl in der Literatur (vgl. Lang/Link in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl. 2008, § 22 Rdnr. 85, dort ohne weitere Begründung; Berlit in LPK-SGB II, 3. Aufl. 2009, § 22 Rdnr. 105 unter Hinweis auf die dem vorliegenden Verfahren zugrunde liegende erstinstanzliche Entscheidung) als auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung (LSG NRW, Urt. v. 11.05.2010, Az. L 6 AS 41/10, LS 1; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Februar 2010, Az. L 19 AS 151/10 B, Rdnr. 8, dort - ebenfalls ohne weitere Begründung - im Sinne der Einholung der Zusicherung vor dem Umzug) vertretenen Auffassung; diese vermag allerdings nur insoweit zu überzeugen, als der örtlich zuständige Grundsicherungsträger mit Blick auf das Erfordernis seiner vorherigen Zusicherung keinesfalls verpflichtet werden kann, Kostenverpflichtungen einzulösen, die der Hilfeempfänger ohne seine Mitwirkung begründet hat.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2012 - L 15 AS 33/12
    Nur ergänzend ist vor diesem Hintergrund anzumerken, dass nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 5. Mai 2011 - L 15 AS 55/09) für die "Vorherigkeit" der Zusicherung ohnehin nicht auf den Abschluss des Transportvertrags mit dem Umzugsunternehmen, sondern bereits auf den Abschluss des Mietvertrags über die neue Wohnung abzustellen ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2013 - L 11 AS 747/13
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Vorherigkeit i.S.d. § 22 Abs. 6 Satz 1 SGB II ist der Zeitpunkt, zu dem die zu übernehmenden Kosten in rechtlich relevanter Weise begründet werden, somit für die Mietkaution in aller Regel der Abschluss des Mietvertrags (vgl. Luik in: Eicher, SGB 11, 3. Auflage 2013, § 22 Rn 207; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 5. Mai 2011 - L 15 AS 55/09 (zur Übernahme von Umzugskosten)).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.08.2013 - L 15 AS 286/13
    Nach der - mit der Rechtsauffassung des Antragsgegners übereinstimmenden - Rechtsprechung des Senats ist als maßgebliches Ereignis für die "Vorherigkeit" der Zusicherung der Übernahme von Umzugskosten nicht erst auf den Zeitpunkt der Begründung einer diesbezüglichen Zahlungsverpflichtung des Hilfesuchenden durch den Abschluss eines Transportvertrages mit einem Umzugsunternehmen oder - im alternativen Fall eines Umzuges in Eigenregie - durch Anmietung eines Transportfahrzeugs oder ggf. die Vereinbarung entgeltlicher Helferstunden, sondern bereits auf den Abschluss des Mietvertrages über die neue Wohnung abzustellen (Urteil vom 5. Mai 2011 - L 15 AS 55/09; anders allerdings die sowohl in der Literatur [vgl. Luik in Eicher, SGB II, 3. Aufl. 2013, § 22 Rn. 207; Berlit in LPK-SGB II, 4. Aufl. 2011, § 22 Rn. 156] als auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung [LSG NRW, Urt. v. 11. Mai 2010 - L 6 AS 41/10 - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Februar 2010 - L 19 AS 151/10 B - Rn. 8] vertretene Auffassung).
  • SG Hannover, 11.11.2013 - S 59 AS 587/12
    Soweit sich die Klägerin auf das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 10. Dezember 2008 (S 54 AS 743/08) beruft, ist festzustellen, dass dieses durch das Urteil des Landessozialgerichtes Niedersachsen-Bremen vom 5. Mai 2011 (L 15 AS 55/09) aufgehoben worden ist.
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